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Gefordert: KI-Sachverständige in Betriebsräten

Personen im Video

  • Britta Redmann
  • Gunnar Sohn

Einblicke für Arbeitnehmervertreter in die Technik

Eine einzigartige Gesetzesnovelle soll im Sommer 2021 verabschiedet werden. Sie regelt unter anderem die Mitspracherechte von Betriebsräten bei Einsatz und Methoden der künstlichen Intelligenz im Unternehmen, zum Beispiel bei der Automatisierung von Recruiting-Prozessen. Wo besteht Handlungsbedarf?

Neues Gesetz: Zukunft der Mitbestimmung

Kaum beachtet von der Öffentlichkeit legte die Bundesregierung den Entwurf zu einem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vor. Im Sommer 2021 wird die parlamentarische Verabschiedung erwartet. Über die Neuregelungen in Sachen Betriebsrat und KI sprach DIGITAL X Adhoc mit Britta Redmann, Rechtsanwältin und Bloggerin für Arbeitsrecht.

Betriebsräte brauchen Einblick in KI und ihre Methoden

Rationalisiert die KI alle Arbeitsplätze weg? Diesen Mythos gilt es zu entzaubern. Im Recruiting und bei der Personalauswahl ist jedoch mit dem vermehrten Einsatz von algorithmischen Auswahlverfahren zu rechnen. Hier sollten Arbeitnehmervertretern Einblicke in die Methoden und Mitspracherechte im Rahmen der KI gegeben werden.

Forderung nach Sachverständigen

Das kommende Gesetz betrachtet Britta Redmann als absolutes Novum in Deutschland. Sie erhofft sich eine Basis für gute Zusammenarbeit und eine schnellere und agilere Personalentwicklung. Betriebsräten wie Personalern fehlen allerdings meistens fundierte Kenntnisse der elektronischen Systeme. Daher fordert die Arbeitsrechtlerin, dass die Betriebe KI-Sachverständige hinzuziehen, die als Mediatoren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fungieren könnten. Bei den neuen Regeln geht es neben dem Recruiting auch um Themen wie ein Verbot von Social Scoring, Sozialverträglichkeit und Ethik. Verfolgt das komplette Interview per Mausklick.