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Steuerliche Verlustrückträge: als Corona-Hilfe geeignet?

Personen im Video

  • Gunnar Sohn
  • Achim Truger

Maßnahmen zur Stabilisierung der Corona-geplagten Konjunktur

Achim Truger im Interview: Wie sehen die Konjunkturprognosen in Zeiten der Pandemie für das Jahr 2021 aus? Zudem unterhalten wir uns mit Dominika Langenmayr: Sie hat den spannenden Vorschlag, einen erweiterten steuerlichen Verlustrücktrag als Corona-Hilfsmaßnahme für betroffene Firmen einzusetzen.

Die Wirtschaftsprognosen für 2021

Unser Moderator Gunnar Sohn, Wirtschafts-Blogger und Volkswirt, im DIGITAL X Talk mit Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat für das Jahresgutachten zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das Gutachten beinhaltet Vorschläge an die Bundesregierung sowie eine aktuelle Konjunkturprognose. Wir sprechen mit Achim Truger über die Maßnahmen, die 2020 zur Konjunkturbelebung während der Corona-Pandemie getroffen wurden. Und darüber, welche Effekte 2021 zu erwarten sind. Zudem klären wir, wie den Unternehmen in der Corona-Krise der steuerliche Verlustrücktrag helfen kann. Denn warum wurden von den Firmen nicht alle Überbrückungshilfen in Anspruch genommen? Ein Grund seien bürokratische Hürden, so Truger. Corona-gebeutelte Unternehmen könnten daher noch von der Möglichkeit profitieren, ihre Verluste rückwirkend zu verrechnen. 

Beschränkungen des steuerlichen Verlustrücktrags in der Corona-Krise aufheben?

Wir unterhalten uns außerdem mit Dominika Langenmayr, Professorin für VWL an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, über das Thema Mehrwertsteuersenkung in der Pandemie. Sie forderte in einem Gastbeitrag in der FAZ, die befristete Senkung der MwSt.-Sätze nicht zu verlängern. Warum? Das verrät sie uns im Interview. Zudem erklärt sie uns ihren Vorschlag zur Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags in der Corona-Pandemie: Ihre Idee ist, denjenigen Unternehmen zu helfen, die momentan Verluste machen, aber eigentlich ein solides Geschäftsmodell haben, das ohne die Corona-Krise profitabel wäre. Doch um eine konkrete Wirkung zu erzielen, sei eine Erweiterung der steuerlichen Regelung nötig. Ob damit dann auch Zombieunternehmen ernährt würden? Dominika Langenmayr erläutert die Details.